Stellungnahmen
Stellungnahme des hlb Saarland zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Hochschulgesetzes
28. Februar 2024. Der hlb Saarland begrüßt die mit der Gesetzesnovelle angestoßenen Änderungen für den Hochschulbereich im Allgemeinen und die Hochschulen für angewandte Wissenschaften im Besonderen. Mit der Einführung der Bezeichnung „Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ gelingt nun auch im Saarland der Anschluss an die bundesweite Entwicklung. Zugleich wird damit der dynamischen Entwicklung der htw saar im Bereich der angewandten Forschung Rechnung getragen und ihr Profil als wissenschaftliche Hochschule bereits im Namen sichtbar gemacht. Die Überlegungen im Änderungsgesetz für das eigenständige Promotionsrecht für HAW ist ein folgerichtiger Schritt.
hlbNRW nimmt Stellung zum Entwurf der Landesregierung zum Hochschulgesetz, Drucksache 17/4668
21. Februar 2019. Dieser Kommentar zum Regierungsentwurf soll auf die Anliegen verweisen, die den Hochschullehrerbund Nordrhein-Westfalen in der aktuellen Hochschullandschaft vor allem bewegen. ... Am Ende der Überlegungen des hlbNRW geht es um einen adäquaten Weg für eine weitere, zeitgemäße und leistungsfähige Transformation der Hochschulen in das 21. Jahrhundert.
Stellungnahme des Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern zum Entwurf der Landesregierung zu einem neuen Hochschulgesetz
13. November 2018. Der hlb Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die von der Landesregierung gesetzten Impulse in den Bereichen Inklusion, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Stellungnahme zu dem verfassungsgerichtlichen Verfahren 1 BvR 1586/14, Hochschulgesetz Baden-Württemberg
9. Oktober 2018. Wir halten die Verfassungsbeschwerde in der modifizierten Form für zulässig und begründet. Eine Ergänzung unserer Stellungnahme soll hiermit für den Antrag zu 1.) der Beschwerdeschrift vom 6. April 2018 vorgelegt werden, wonach §§ 18 Absatz 2 Satz 3 bis 6, Absatz 3 und Absatz 5 Satz 1 bis 4, 18 a in der Fassung des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts (HRWeitEG) vom 7. März 2018 mit der Wissenschaftsfreiheit unvereinbar sind.
hlbNRW nimmt Stellung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes
Mai 2018. Die Unterscheidung der Aufgaben zwischen Universitäten einerseits und HAW andererseits entspricht seit langem nicht mehr dem erreichten Stand der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW). Durch § 3 Absatz 2 würden die HAW streng genommen in ihrer Entwicklung eingeschränkt werden. Das kann die Landesregierung nicht wollen!
Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Baden-Württembergischen Hochschulgesetzes
November 2017. Mit dem am 14. November 2016 verkündeten Urteil hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg auf die Verfassungsbeschwerde eines Professors an der Hochschule Karlsruhe die Regelungen im Landeshochschulgesetz über die Wahl und Abwahl der haupt- und der nebenamtlichen Rektoratsmitglieder mit der Wissenschaftsfreiheit für unvereinbar erklärt.
Konzept zur Entwicklung der anwendungsbezogenen akademischen Ausbildung und Forschung durch Auf- und Ausbau des wissenschaftlichen Mittelbaus an den Hessischen HAW
10. August 2017. Zu dem Thema eines wissenschaftlichen Mittelbaus an den Hochschulen für angewwandte Wissenschaften hat Prof. Dr. Klaus Behler, Vorsitzender des hlbHessen, ein Konzept vorgelegt, das die positiven Aspekte entsprechender Maßnahmen, aber auch Möglichkeiten einer direkten und indirekten Refinanzierung des Aufwands behandelt.
Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes sowie weiterer hochschulbezogener Vorschriften
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2017 und 2018 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
hlb Bremen nimmt Stellung zur Änderung des Hochschulgesetzes 2017
2. Mai 2017. Der vorliegende Entwurf des Bremischen Hochschulgesetzes enthält zukunftsorientierte Elemente, insbesondere für die Universität. Die Entwicklung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen und ihre veränderten Bedürfnisse werden weniger berücksichtigt. Aufgrund des unterschiedlichen Profils haben Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen eine enge Einbindung in die regionale Wirtschaft. Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen können diese dienstrechtlichen Verpflichtungen nur begrenzt wahrnehmen, da wesentliche strukturelle Rahmenbedingungen fehlen.
Reform des Urheberrechtsgesetzes bleibt hinter den Möglichkeiten
März 2017. Weder die Pauschalvergütung für die Nutzungen kleiner Teile von Werken in der Lehre noch die wissenschaftsbasierte Entscheidung über den Umfang der Auszüge aus Publikationen sind mit der Reform des Urheberrechtsgesetzes zu erwarten. Durch die Reform werden lediglich die bisher bestehenden Nutzungsmöglichkeiten leicht erweitert und gleichzeitig den Urhebern eine recht unscharf bezeichnete „angemessenen Vergütung“ zugesichert.
Der Landesverband hlbNRW nimmt Stellung zum Dienstrechtsmodernisierungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Landesverband Schleswig-Holstein nimmt Stellung zur geplanten Novellierung des Hochschulgesetzes
Potenzial der Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erschließen - Eine Initiative des hlbRP
Oktober 2015. Will Deutschland seinen Platz als eine der führenden Wirtschafts- und Wissenschaftsnationen und damit sein Wohlstandsniveau im globalen Wettbewerb halten, dann müssen bisher noch ungenutzte Potenziale erschlossen werden.
Der Hochschullehrerbund Landesverband Hamburg nimmt Stellung zum Gesetz zur Änderung der Besoldung von Professorinnen und Professoren in Hamburg.
Stellungnahme zum Entwurf einer Neufassung der Verordnung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen (Lehrverpflichtungsverordnung - LVVO)
Hochschullehrerbund Rheinland-Pfalz nimmt Stellung zur Lehrverpflichtung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen
Verfassungsbeschwerde zur Freiheit von Forschung und Lehre für Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen
Zehn-Punkte-Programm zur Stärkung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen im Wettbewerb
2005. Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen stärken die Innovationskraft deutscher Unternehmen durch Bereitstellung qualifizierten Nachwuchses sowie durch anwendungsorienierte Forschung und Entwicklung.
Hochschullehrerbund hlb verlangt mehr Qualität bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses
21. Mai 2005. Der Hochschullehrerbund hlb begrüßt den politischen Willen zur Stärkung des europäischen Hochschulraums im Rahmen des Bologna-Prozesses. Jedoch werden bei der bisherigen Umsetzung Fragen der Studieninhalte und der Qualität der Abschlüsse zu wenig berücksichtigt.